Wir übernehmen die Abwicklung für Sie
Das Unfallgutachten ist bei allen Schäden erforderlich, die eine Grenze von 750 Euro überschritten. Unterhalb dieser Grenze gelten die Beschädigungen als Bagatellschaden und lassen sich meist unbürokratisch lösen. Bei größeren Unfällen ist das Schadengutachten unvermeidbar. In diesem Fall sollten Sie sich auf die Expertise von Hans Röhrich und seinem Team verlassen. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung – von der Gutachtenerstellung bis zur vollständigen Entschädigung.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Pkw oder Lkw handelt. Auch Transporter, Motorräder, Oldtimer und Wohnmobile sind wichtiger Teil unserer täglichen Arbeit. Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir die notwendigen Reparaturkosten ermitteln, damit Sie nicht auf den Kosten für eine Instandsetzung sitzenbleiben. Als freier Sachverständiger legen wir großen Wert auf eine faire und präzise Begutachtung.
Das Gutachten vom Profi lohnt sich
Unser Unfallschadengutachten wird nach aktuellsten Vorgaben und Richtlinien erstellt, damit es sogar vor Gericht als Beweismittel anerkannt ist. Wir erfassen die technischen Daten sowie die Ausstattung Ihres Fahrzeugs und dokumentieren alle Schäden sowohl schriftlich als auch mittels Fotos. Zudem listen wir das richtige Vorgehen bei der Reparatur auf, um die nachvollziehbaren Kosten darzustellen. Unser Schadengutachten enthält zudem auch Angaben zur Wertminderung, dem Wiederbeschaffungswert und dem wirtschaftlichen Schaden.
Wichtig: Die Kosten für unsere Arbeit sind im Falle eines unverschuldeten Unfalls nicht von Ihnen, sondern von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen. Sie machen also keine Fehler, wenn Sie sich auf die Erfahrung des unabhängigen Fahrzeuggutachters verlassen. Wir freuen uns auf einen Anruf oder eine E-Mail. Dann werden Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug schon bald vergessen haben...